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Geschrieben von Karl KahlerKarl Kahler

Familienstand im Lebenslauf

10 Min Lesedauer
Familienstand im Lebenslauf
Ob Single, Patchwork oder eingetragene Lebenspartnerschaft – die familiären Strukturen verändern sich. Ist der Familienstand heutzutage überhaupt noch relevant und verdient er seinen Platz im Lebenslauf? Was sagt dein Familienstand über dich aus und ist es Pflicht, sinnvoll oder gar schädlich, ihn im Lebenslauf anzugeben? Wir beleuchten die Hintergründe.

Lange Zeit war der Familienstand eine Pflichtangabe im Lebenslauf. Mittlerweile kannst du frei entscheiden, ob du dich zu deinem Familienstand im Lebenslauf äußern möchtest, dennoch ist der Familienstand oft noch mit stereotypen Vorstellungen verknüpft. 

Deshalb kann sich die Angabe deines Familienstands im Lebenslauf durchaus auf den Erfolg deiner Bewerbung auswirken – auch wenn genau das mit dem Antidiskriminierungsgesetz verhindert werden sollte. Wir zeigen dir, welche Familienstände es in Deutschland gibt, wie sie von Personalern mitunter interpretiert werden und was du bei der Angabe deines Familienstands im Lebenslauf berücksichtigen solltest.

Welche Familienstände gibt es?

Verliebt, verlobt, verheiratet – so lautete zumindest die offizielle Reihenfolge in den 1950er Jahren. Die Gesellschaft hat sich seither in vielerlei Hinsicht verändert und moderne Familienstrukturen hervorgebracht. Mit Patchwork-Familie oder eingetragener Lebenspartnerschaft konnte man damals sicher nicht viel anfangen. Letztere ist der Neuzugang bei den Familienständen, die anderen kennen wir bereits von früher: 

Ledig 

Dieser Familienstand trifft auf dich zu, wenn du nicht verheiratet bist und es auch noch nie warst. Ob du in einer festen oder offenen Beziehung oder lebst oder Single bist, spielt dabei keine Rolle. Auch Verlobte fallen unter diese Kategorie.

Verheiratet

Als verheiratet giltst du, wenn du standesamtlich geheiratet hast. Ein Eheversprechen vor dem Traualtar allein ist rechtlich nicht bindend.

Eingetragene Lebenspartnerschaft 

Hier wird es etwas komplexer. Die gesetzliche Ehe war früher nur zwischen Mann und Frau möglich. Die eingetragene Lebenspartnerschaft konnte von der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) 2001 bis zur Einführung der Ehe für alle 2017 zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen werden. Sofern du deine zwischen 2001 und 2017 geschlossene Lebenspartnerschaft anschließend nicht in eine Ehe umgewandelt hast, lautet dein Familienstand „Eingetragene Lebenspartnerschaft“.

Geschieden 

Wenn deine Ehe rechtskräftig geschieden wurde und du nicht wieder geheiratet hast, lautet dein Familienstand geschieden.

Verwitwet 

Zu diesem Familienstand zählst du, wenn dein(e) Ehepartner/in verstorben ist.

Statistische Informationen

Bevölkerung nach Familienstand

Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2022 rund 37,85 Millionen Ledige in der deutschen Bevölkerung. Verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft lebend waren 34,6 Millionen Menschen. Rund 5,56 Millionen waren verwitwet und etwa 6,5 Millionen waren geschieden. 

Quelle: Statistisches Bundesamt

Ist die Angabe des Familienstands im Lebenslauf Pflicht?

Mittlerweile ist die Angabe des Familienstands im Lebenslauf freiwillig. Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, das 2006 in Kraft getreten ist und „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen“ soll.

Es beruht unter anderem auf der Auffassung, dass persönliche Angaben wie der Familienstand nichts über die Eignung eines Bewerbers oder einer Bewerberin aussagen und eher Vorurteile erzeugen.

Auslegungen und Vorurteile in Bezug auf den Familienstand

Wenngleich wir die Gesellschaft heute generell als toleranter wahrnehmen als zu Großmutters Zeiten und obwohl das Antidiskriminierungsgesetz der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz durchaus Vorschub leistet, ist der Familienstand nach wie vor mit Vorurteilen verbunden. 

Mal Hand aufs Herz: Fünffach geschieden finden wir beim ersten Date auch nicht gerade prickelnd. Auch Recruiter sind nicht immer frei von stereotypen Vorurteilen und leiten mitunter gewisse Soft Skills oder Persönlichkeitsmerkmale daraus ab. Nachfolgend haben wir für dich mögliche typische Auslegungen der Familienstände zusammengefasst:

Ledig

Ledige Bewerber/innen werden oft mit Flexibilität in Verbindung gebracht. Dienstreisen und Überstunden sollten daher kein Problem für sie sein. Auch einen Standortwechsel trauen Personalverantwortliche Ledigen eher zu.

Andererseits gelten ledige Bewerber/innen mitunter als sprunghafter und weniger loyal. Denn wer mal eben den Standort wechselt, für den ist auch ein Jobwechsel keine große Hürde.

Verheiratet

Verheiratete hingegen werden mit einer höheren Loyalität assoziiert. Sie gelten häufig als besonders zuverlässig und belastbar.

Etwas schlechter schneiden jüngere Bewerber/innen ab. Denn Arbeitgeber befürchten oft, dass junge Verheiratete dem Partner oder der Partnerin eine höhere Priorität einräumen und wenig Bereitschaft für Überstunden mitbringen.

Geschieden und verwitwet

Positive Auslegungen der Familienstände „Geschieden“ und „Verwitwet“ sind eher selten. Jobanwärter/innen mit diesem Familienstand sind deshalb besonders häufig von Diskriminierung betroffen. Du solltest dir gut überlegen, ob du ihn angibst.

Geschiedene sollen mutmaßlich konfliktfreudiger und weniger loyal sein. Verwitwete Menschen werden oft mit einer geringeren Belastbarkeit in Verbindung gebracht

Expertentipp

Geschieden und verwitwet

Diese beiden Familienstände sind leider oft negativ behaftet. Wenn du auch zu dieser Gruppe gehörst, solltest du überlegen, ob du nicht besser von deinem gesetzlichen Recht Gebrauch machen und den Familienstand im Lebenslauf weglassen solltest. 

Familienstand angeben – ja oder nein?

Angesichts der möglichen Verzerrungen und Auslegungen fragst du dich vielleicht, ob du deinen Familienstand im Lebenslauf überhaupt erwähnen solltest. Andererseits gehört er ja zu dir und ist per se nichts Schlimmes. Wie gesagt, die Entscheidung darüber steht dir völlig frei. Hier einige Denkanstöße:

Pro:

  • Du stehst selbstbewusst zu deinem Familienstand
  • Deine Steuerklasse verrät deinen Familienstand sowieso

Kontra:

  • Die Angabe lenkt von deiner fachlichen Eignung ab
  • Du könntest Vorurteilen ausgesetzt sein
  • Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deinen Familienstand anzugeben

Wo gebe ich den Familienstand im Lebenslauf an?

Wenn du dich für die Angabe deines Familienstands im Lebenslauf entscheidest, solltest du ihn an der richtigen Stelle platzieren. Der Familienstand gehört zu deinen persönlichen Daten in den Kopfbereich des Lebenslaufs und wird in einer separaten Zeile neben dem Begriff „Familienstand“ angegeben.

Beispiel

Adresse:                           Ehehafen 24, 12345 Glückstadt

E-Mail-Adresse:                [email protected]

Telefonnummer:                0172 / 123 456 789

Geburtsdatum und -ort:    1. April 1980, Filderstadt

Familienstand:                  Ledig

Kopiert!

Viele weitere nützliche Tipps zur Gestaltung deines Lebenslaufs und Bewerbungsanschreibens sowie Muster für deinen Lebenslauf findest du auf unserer Website.

Häufig gestellte Fragen zum Familienstand

Sollten Kinder im Lebenslauf erwähnt werden?

Die Angabe von Kindern im Lebenslauf ist nicht verpflichtend. Falls du dich dafür entscheidest, erfolgt die Nennung beim Familienstand (durch ein Komma abgetrennt). Das Alter der Kinder kannst du in Klammern angeben.

Was ist der Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft?

Siehe dazu unseren Abschnitt über Familienstände weiter oben.

Was ist der Unterschied zwischen ledig und unverheiratet?

Oft werden „ledig“ und „unverheiratet“ synonym verwendet. „Ledig“ beschreibt jedoch ausschließlich Personen, die noch nie verheiratet oder verpartnert waren, während „unverheiratet“ sich auf alle Personen bezieht, die zurzeit nicht in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben (ganz gleich, ob sie früher verheiratet oder verpartnert waren).

Gelte ich nach einer Scheidung wieder als ledig?

Siehe vorherige Frage. Nach einer Scheidung bist du offiziell geschieden (Familienstand), kannst dich aber als unverheiratet bezeichnen (kein Familienstand).

Ist getrennt lebend ein Familienstand?

Die rechtlich festgelegten Familienstände lauten ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet. Den Familienstand getrennt lebend gibt es offiziell nicht (ebenso wenig wie unverheiratet).

Fazit

Spätestens seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist der Familienstand keine Pflichtangabe mehr im Lebenslauf. Obwohl der Familienstand de facto nichts über deine Fähigkeiten oder Eignung aussagt, bietet er Raum für Verzerrungen und Diskriminierung.

Es liegt in deinem persönlichen Ermessen, ob du deinen Familienstand im Lebenslauf angibst. Am Ende gehört er ja zu dir und wenn du deswegen benachteiligt werden solltest, war es ohnehin der falsche Arbeitgeber.

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